Das Staatliche Bauamt Passau betreut in Stadt und Landkreis Passau, in den Landkreisen Freyung-Grafenau, Deggendorf, Rottal-Inn sowie im Landkreis Straubing-Bogen und der Stadt Straubing ein Netz von rund 2200 Kilometern Bundes-, Staats- und Kreisstraßen und ein Teilstück der Autobahn A 94 sowie 1.393 Brücken, 236 Stützbauwerke und vier Tunnel. Kernaufgabe dabei ist der Erhalt der bestehenden Straßen und Bauwerke, um ihre Leistungsfähigkeit, Verbindungsfunktion und Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Aktuelle Baumaßnahmen
Warum Vollsperrungen manchmal unvermeidlich sind
Kurzes Zeitfenster
Für Straßensanierungen steht uns nur ein kurzes Zeitfenster für die Arbeiten zur Verfügung: In den Wintermonaten ist Straßenbau gar nicht möglich, Brückenbau nur eingeschränkt, so dass wir tatsächlich nur sieben Monate, von
April bis Oktober, fest verplanen können. Da lassen sich Überschneidungen natürlich nicht vermeiden, wir versuchen immer, dies durch kurze Bauzeiten so erträglich wie möglich zu gestalten.
Wo es möglich ist, wird mit halbseitigen Sperrungen gearbeitet. Das geht zum Beispiel bei Instandsetzungsarbeiten am Bankett oder bei reinen Markierungs- oder Schutzplankenarbeiten. Erforderlich ist dies manchmal auch, wenn keine geeigneten Umleitungsstrecken in einem zumutbaren Umkreis vorhanden sind. Auch Warnposten mit Warnflagge oder Geschwindigkeitsbeschränkungen bis Tempo 10 km/h sind möglich. Im Vordergrund steht die Sicherheit der Arbeiter – und die sollte auch den Autofahrern etwas wert sein.
Die Sicherheit steht im Vordergrund
Unfälle in Baustellen mit Sachschäden und / oder verletzten Bauarbeitern oder Verkehrsteilnehmern sind leider keine Seltenheit. Eine Vollsperrung mit einer gut ausgeschilderten Umleitung reduziert dieses Risiko.
Grundlagen dafür sind die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenregel ASR A5.2, die die Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr festlegt. Hinzu kommen die
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Um eine möglichst sichere Arbeitsumgebung für die Beschäftigten zu schaffen, werden so zum Beispiel der Sicherheitsabstand der Beschäftigten zum fließenden
Verkehr und die Verkehrsführung an Baustellen laut Straßenverkehrsordnung geregelt.
Auch für Verkehrsteilnehmer ist es sicherer, wenn sie eine Baustelle mit Fräskanten, abgestellten Maschinen und Geräten, abgegrabenem Bankett und fehlenden Schutzeinrichtungen umfahren. Zudem lassen sich bei Beachtung der
Umleitungen natürlich Bußgelder vermeiden.
Höhere Qualität, geringere Kosten
Wer eine halbe Stunde früher losfahren muss oder sich mit anderen Umleitungsfahrern im Stau wiederfindet, hat zunächst wenig Verständnis dafür. Doch die Vollsperrung bringt letzten Endes auch für den Verkehrsteilnehmer deutliche
Vorteile: Fahrbahnbeläge auf Landstraßen, die unter Vollsperrung eingebaut werden, können ohne Mittelnaht asphaltiert werden. Dadurch erreicht der Straßenbelag eine höhere Qualität, ebenso lässt sich so der Sanierungszyklus
einer Straße verlängern.
Bei Vollsperrungen können die Arbeiten ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für den Straßenverkehr und oft auch mit größerem Gerät ausgeführt werden. So lässt sich die Bauzeit verringern und damit auch die Zeit, in der
die Verkehrsteilnehmer durch die Baustelle eingeschränkt sind. Kosten für die Baustellensicherung lassen sich reduzieren, der effektivere Einsatz von Maschinen und Geräten trägt ebenfalls zu einer Kostenreduzierung bei.