Ortsumgehung Straßkirchen

Naturschutz

Mit der Wiesenweihe, dem Rebhuhn, der Feldlerche und der Wiesenschafstelze kommen im Planungsraum vier planungsrelevante Vogelarten vor, für die artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Alle vier sind Arten, die ihren Lebensraum in offenem Gelände haben und die ihr Nest am Boden errichten.

Wiesenweihe (Circus Pygargus) – © Mathias Putze

Die Wiesenweihe ist eine extrem seltene und stark gefährdete Greifvogelart, die europaweit unter strengem Schutz steht. Ursprünglich besiedelte der Vogel Feuchtwiesen und Moore, die jedoch weitestgehend durch den Menschen zerstört wurden. Durch spezielle Artenhilfsprogramme ist es inzwischen möglich, dass die Wiesenweihe ihre Nester auch erfolgreich in Getreidefeldern anlegen kann, wodurch sich ihr Bestand in Bayern seit einiger Zeit wieder erholt. Trotzdem gibt es für sie noch immer Gefährdungen, die insbesondere durch Zerschneidung und Verkleinerung ihrer Lebensräume ausgelöst werden. Neben dem Ausbau von Gewerbegebieten, oder der Errichtung von Windenergieanlagen, gehört hierzu auch der Straßenbau. Da der Greifvogel u. a. auch Jagd auf Kleinsäuger macht, ist er insbesondere für die Landwirtschaft von großem Nutzen, indem er die Anzahl von Agrarschädlingen reduziert.

Rebhuhn (Perdix perdix) – © Mathias Putze

Das Rebhuhn, welches zu den Hühnervögeln zählt, wird in Deutschland als stark gefährdet eingestuft, da sein Bestand seit Jahrzehnten rückläufig ist. Der Rückgang ist in erster Linie auf den Verlust von essentiellen Lebensraumstrukturen zurückzuführen, was v. a. durch die Intensivierung der Landwirtschaft hervorgerufen wird. Auch spielt der Einsatz von Pestiziden eine Rolle, da dieser zu einem Rückgang der Insekten führt, die für die Aufzucht der Jungen von wesentlicher Bedeutung sind. Des Weiteren unterliegt das Rebhuhn dem Jagdrecht und ist nicht ganzjährig geschont.

Feldlerche (Alauda arvensis) – © Mathias Putze

Die Feldlerche ist ein kleiner, in seinem Bestand gefährdeter Singvogel, der sein Nest am Boden anlegt. Sie ist auf offene Landschaften angewiesen, die keine hohen Vertikalstrukturen aufweisen. In Bayern sind dies überwiegend von Landwirtschaft geprägte Kulturlandschaften, die jedoch nicht intensiv bewirtschaftet sein dürfen. Der Bestand der Feldlerche nimmt seit vielen Jahren deutlich ab, was insbesondere auf die Intensivierung der Landwirtschaft, aber auch auf die Zerstörung ihrer Lebensräume durch Bauvorhaben zurückzuführen ist. Die Feldlerche ernährt sich, v. a. während der Brutzeit, von Insekten, was sie zu einem nützlichen Vogel für die Landwirtschaft macht. Sie steht, wie alle wildlebenden Vogelarten, unter besonderem Schutz.

Wiesenschafstelze (Motacilla flava) – © Mathias Putze

Die Wiesenschafstelze ist ein Singvogel, der aufgrund der Zerstörung seiner ursprünglichen Lebensräume inzwischen auch in extensiv genutzten Agrarflächen zu finden ist, sofern diese einen hohen Anteil an Hackfrüchten, oder Getreidearten aufweisen. In Deutschland gilt diese Art als nicht gefährdet, jedoch geht ihr Bestand innerhalb Europas insgesamt stark zurück. Da sich der Bodenbrüter von Insekten ernährt, trägt er einen wichtigen Teil zur natürlichen Schädlingsreduzierung in der Landwirtschaft bei.