Ortsumgehung Straßkirchen
Naturschutz
Mit der Wiesenweihe, dem Rebhuhn, der Feldlerche und der Wiesenschafstelze kommen im Planungsraum vier planungsrelevante Vogelarten vor, für die artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Alle vier sind Arten, die ihren Lebensraum in offenem Gelände haben und die ihr Nest am Boden errichten.
Die Wiesenweihe ist eine extrem seltene und stark gefährdete Greifvogelart, die europaweit unter strengem Schutz steht. Ursprünglich besiedelte der Vogel Feuchtwiesen und Moore, die jedoch weitestgehend durch den Menschen zerstört wurden. Durch spezielle Artenhilfsprogramme ist es inzwischen möglich, dass die Wiesenweihe ihre Nester auch erfolgreich in Getreidefeldern anlegen kann, wodurch sich ihr Bestand in Bayern seit einiger Zeit wieder erholt. Trotzdem gibt es für sie noch immer Gefährdungen, die insbesondere durch Zerschneidung und Verkleinerung ihrer Lebensräume ausgelöst werden. Neben dem Ausbau von Gewerbegebieten, oder der Errichtung von Windenergieanlagen, gehört hierzu auch der Straßenbau. Da der Greifvogel u. a. auch Jagd auf Kleinsäuger macht, ist er insbesondere für die Landwirtschaft von großem Nutzen, indem er die Anzahl von Agrarschädlingen reduziert.