B 8 bei Schwarzwöhr: Jetzt wird die Straße angepasst
Die neue B 8-Brücke über die Bahnlinie bei Aholming ist fast fertig. In den nächsten vier Wochen werden die Abdichtung der Brückenplatte und die Brückenkappen hergestellt. Parallel dazu beginnen ab 4. Mai die Bauarbeiten für den Straßenanschluss. Dafür wird die B 8 im Bereich Aholming bis voraussichtlich Mitte Oktober für den Verkehr gesperrt.
Die Verkehrsteilnehmer auf der B 8 konnten den Baufortschritt an der Brücke im vergangenen Jahr gut beobachten. Nur kurzzeitig waren Sperrungen erforderlich. Dieses Jahr lässt sich eine Vollsperrung nicht vermeiden: Im Bereich der Kuppe wird der Straßenverlauf der B 8 an die neuen Höhenverhältnisse angepasst. Die neue Schwarzwöhr-Brücke wurde der Oberleitung der Bahnstrecke angepasst und weist eine lichte Höhe von 6,30 Meter auf – das Vorgängerbauwerk war 5,50 Meter hoch. Die Einfahrten nach Obermoos und Schwarzwöhr müssen abgefräst und an diese neue Höhe angepasst werden, ebenso der Straßendamm auf einer Länge von 830 Metern.
Umleitungsempfehlung
Diese Arbeiten sind nur unter Vollsperrung der B 8 möglich. Der Verkehr wird über die St 2124 Tabertshausen – Wallerfing – St 2114 Wallerfing – Buchhofen – Osterhofen und umgekehrt umgeleitet.
Um die Belastungen durch Umleitungsverkehr in den umliegenden Orten so gering wie möglich zu halten, werden einige Vorkehrungen getroffen: Die Umfahrung ab Einmündung Kühmoosstraße in die B 8 bis zur Kreuzung Leitenweg/Deggendorfer Straße in Moos wird für den Verkehr über 3,5 Tonnen gesperrt, die Geschwindigkeit wird auf 30 km/h beschränkt. Ein Hinweisschild wird explizit auf die begrenzte Durchfahrtshöhe von 3,3 Metern und die begrenzte Durchfahrtsbreite aufmerksam machen. Der Schwerverkehr über 3,5 Tonnen wird mit zusätzlichen Schildern auf die empfohlene Umleitungsstrecke geleitet, um das Befahren der DEG 21 zwischen Aholming und Buhmann-Kreuzung zu verhindern. Sollte diese Umfahrungsempfehlung nicht beachtet werden, wird von der Verkehrsbehörde des Landratsamtes eine Sperre der DEG 21 für den Verkehr über 3,5 Tonnen angeordnet.

