Drei Buchstaben für mehr Sicherheit

ASR A5.2: Kaum ein Autofahrer muss sich mit dieser Abkürzung jemals befassen und weiß, wofür sie steht. Dabei betrifft sie seit Dezember 2018 jeden, der auf Deutschlands Straßen unterwegs ist: Die Arbeitsstättenregel gibt die Technischen Regeln für die Einrichtung von Straßenbaustellen vor – und bestimmt somit, ob bei einer Baumaßnahme an einer Straße noch eine halbseitige Sperrung mit Ampelanlage ausreicht oder ob die Verkehrsteilnehmer eine weiträumige Umfahrung in Kauf nehmen müssen, weil die Straße im Baustellenbereich voll gesperrt wird.

Jeder angehende Straßenwärter lernt die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) schon in der Ausbildung. Alle Arbeiten müssen zwingend nach den angegebenen Regelplänen abgesichert werden. Unterschieden wird zwischen Arbeitsstellen längerer und kürzerer Dauer bei Tag und bei Nacht auf Staats- und Bundesstraßen. In welchem Abstand müssen Verkehrszeichen aufgestellt sein? Wie hoch muss die Beschilderung angebracht werden? Wie werden Baustellen abgesperrt und wie wird der Verkehr gelenkt, um die Verkehrssicherheit zu erhalten?

Bei Asphaltierungsarbeiten zum Beispiel lässt sich eine Vollsperrung selten umgehen. Die Asphaltfräse oder der Asphaltfertiger nimmt eine komplette Fahrspur ein. Daneben her läuft ein Arbeiter. Ist die benachbarte Fahrspur für den Verkehr freigegeben, rauschen die Autos an ihm vorbei. Um die Gefährdung zu minimieren, ist ein Sicherheitsabstand vorgeschrieben, der mit Leitbaken oder Leitkegeln markiert wird. Dieser ist abhängig von der Geschwindigkeit: Bei 30 km/h sollten zwischen Arbeitsplatz und Leitbake 0,3 Meter liegen, bei 50 km/h sind es schon 0,5 Meter. Nicht nur der Arbeiter, sondern auch der fließende Verkehr braucht Abstand zur Leitbake. Damit wird der verbleibende Platz noch weniger: Knapp zwei Meter bleiben noch übrig, zu wenig, um den Verkehr sicher vorbeizulenken.

Die richtige Planung einer Arbeitsstelle dient dem Schutz des „Team Orange“ und aller anderen Beschäftigten auf Straßenbaustellen, aber auch der Verkehrsteilnehmer. Eine Beschilderung und eine eventuell geänderte Verkehrsführung müssen klar erkennbar sein, um Unfälle zu vermeiden. Sicherheitsabstand zum fließenden Verkehr ist unbedingt erforderlich. Wo es möglich ist, wird versucht, mit halbseitigen Sperrungen zu arbeiten. Das geht zum Beispiel bei Instandsetzungsarbeiten am Bankett oder bei reinen Markierungsarbeiten. Auch Warnposten mit Warnflagge oder Geschwindigkeitsbeschränkungen bis Tempo 10 km/h sind möglich.  Reicht die Fahrbahnbreite dafür nicht aus, hilft nur eine Vollsperrung. Denn Sicherheit geht vor!

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